Mit dem Inkrafttreten des neuen Datenschutzgesetzes am 1. September 2023 haben Bürgerinnen und Bürger das Recht, von sämtlichen Organisationen Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten über sie gespeichert sind. Das bedeutet, sämtliche Informationen müssen protokolliert werden, um die Transparenz und den Schutz der eigenen persönlichen Daten zu gewährleisten.
Unser Anliegen ist es, das Thema Transparenz beim Datenschutz und dessen Auswirkungen auf den Arbeitsalltag bei den Gemeinden und öffentlichen Verwaltungen näher zu bringen. Denn das neue Gesetz stellt klare Anforderungen an Organisationen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.
Mit dem Modul Personendaten nachweisen hat Innosolv bereits im Release 2021 die Überlegungen für die Folgen des neuen Datenschutzgesetzes der Einwohnerdienste mitaufgenommen. Gemeinden und öffentliche Verwaltungen können damit sicherstellen, dass sie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und den Bürgern den geforderten Zugang zu ihren eigenen Daten gewähren können. Ein einfacher und effizienter Report kann auf Anfrage generiert werden, um den Anforderungen an Transparenz gerecht zu werden.
Mit dem Release 23 hat Innosolv das Modul nun weiter verbessert. Es bietet eine umfassende Lösung, um den Zugriff und die Verarbeitung personenbezogener Daten zu protokollieren und zu dokumentieren, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Selbst wenn Daten abgerufen werden, werden alle Aktivitäten lückenlos aufgezeichnet.
Welche Personendaten geben öffentliche Verwaltungen überhaupt weiter? Hier einige Beispiele aus dem Alltag:
Mit dem Modul Personendaten nachweisen können Sie sicherstellen, dass der Austausch von Personendaten reibungslos und transparent erfolgt, während Sie gleichzeitig die Privatsphäre Ihrer Bürgerinnen und Bürger schützen und somit eine vertrauenswürdige und sichere digitale Welt schaffen.